

Anteilausgabe
Für die Anteilausgabe setzt die Gesellschaft einen Orderannahmeschluss fest. Dieser Orderannahmeschluss ist der in den jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen der Sondervermögen genannte Bewertungsstichtag um 14:00 Uhr bei der Gesellschaft oder der Depotbank. Liegt der Gesellschaft oder der Depotbank bis zum Orderannahmeschluss ein unwiderruflicher Kaufauftrag vor, so erfolgt die Anteilausgabe zu dem für diesen Tag festgestellten Ausgabepreis. Liegt der unwiderrufliche Kaufauftrag nach dem vorgenannten Orderannahmeschluss bei der Gesellschaft oder der Depotbank vor, verschieben sich die Anteilausgabe und der maßgebliche Preis jeweils auf den nächsten Bewertungsstichtag.
Anteilrücknahme
Für die Anteilrücknahme setzt die Gesellschaft einen Orderannahmeschluss fest. Dieser Orderannahmeschluss ist der in den jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen der Sondervermögen genannte Bewertungsstichtag um 14:00 Uhr bei der Gesellschaft oder der Depotbank. Liegt der Gesellschaft oder der Depotbank bis zum Orderannahmeschluss ein unwiderruflicher Rücknahmeauftrag vor, so erfolgt die Anteilrücknahme zu dem für diesen Tag festgestellten Rücknahmepreis. Liegt der unwiderrufliche Rücknahmeauftrag nach dem vorgenannten Orderannahmeschluss bei der Gesellschaft oder der Depotbank vor, verschieben sich die Anteilrücknahme und der maßgebliche Preis jeweils auf den nächsten Bewertungsstichtag.
Der Orderannahmeschluss kann von der Gesellschaft jederzeit geändert werden. Änderungen werden auf unserer Internetseite bekannt gegeben.