

Zur Beilegung von Streitigkeiten mit der Gesellschaft besteht für Privatanleger und Privatkunden die Möglichkeit, die Ombudsstelle für Investmentfonds anzurufen. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz können hier von einem unabhängigen und neutralen Schlichter geklärt werden. Einzelheiten regelt die "Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI".
Schlichtungsanträge sind schriftlich an das Büro der Ombudsstelle des BVI, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, zu richten. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für Investmentfonds und ihrem Verfahren finden Sie im Internet unter der Adresse www.ombudsstelle-investmentfonds.de .
Bitte wenden Sie sich mit einem Problem gerne zunächst an uns, bevor Sie ein Verfahren bei der Ombudsstelle für Investmentfonds einleiten. Vieles läßt sich bereits auf diesem Wege klären. Wir helfen Ihnen gern weiter.